Im Weiteren teilte das Schulamt den Eltern dieselben Informationen wie an die Gemeinde mit (vgl. vorstehend Bst. G) und hielt fest, dass es ausschliesslich Sache der Gemeinde F.__ sei, für B.__ eine adäquate Talentbeschulung zu gewährleisten. Es sei reiner «Goodwill», dass das Schulamt der Gemeinde F.__ dafür nicht einen, sondern sieben Monate (bis zum Ende des laufenden 1. Semesters) Zeit einräume. Dieses Entgegenkommen sei insofern bemerkenswert, als unter den gegebenen Umständen noch völlig offen sei, ob die Z.__ je zu dem von F.__