H. Ebenfalls am 22. Januar 2019 wandte sich das Schulamt an die Eltern von B.__ und äusserte sich betreffend die Bitte um Erlass einer Verfügung im Wesentlichen wie folgt: Die Stadt habe in den letzten Jahren für eine Beschulung auswärtiger Talente stets Fr. 21'500.-- für Sekundarschüler und Fr. 22'000.-- für Realschüler verrechnet, jedoch diese Kosten zwischen Gemeinde und Eltern aufgeteilt. Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts bzw. der Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts werde diese Praxis fortan nicht weitergeführt und das Schulamt vertrete die Auffassung, dass die Gemeinden für die Vollkosten aufzukommen hätten.