Bezüglich dieses Entscheids bestehe kein Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und der Stadt: Ein solches bestehe nur betreffend rein betriebliche Alltagsentscheidungen. Die Gemeinde F.__ werde daher gebeten, den Eltern von B.__ zeitnahe zu erklären, wie sie ihren Verpflichtungen gemäss Art. 11bis Abs. 1 VVU nachkommen wolle. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde F.__ für B.__ auf spätestens Sommer 2019 eine adäquate Alternative sicherzustellen habe.