Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 4/25 he des Schulgeldes nicht gutzuheissen. Die rechtliche Konsequenz aus dieser Mitteilung sei, dass das Schulamt nach bereits über Monate erbrachter Leistung mangels Konsens in Sachen Schulgeld auf eine nicht gültige Beschulungsvereinbarung 2018/19 schliessen müsse. Die Beschulung von B.__ könne nicht auf Kosten der städtischen Steuerzahler erfolgen und der Entscheid eines Schulträgers, an welcher Talentschule die Talente untergebracht werden sollen, stehe frei. Bezüglich dieses Entscheids bestehe kein Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und der Stadt: