120 GG nicht legitimiert. Die Stadt habe seit Bestehen der Talentschule und im Wissen des Bildungsdepartements nur Talente beschult, bezüglich derer ein angemessenes, kostendeckendes Schulgeld gesichert gewesen sei. Auch künftig seien in der Stadt nur jene Beschulungen auswärtiger Talente konsensfähig, welche kompatibel mit Art. 120 GG seien. Das Schulamt habe noch vor Beginn des relevanten Schuljahrs 2018/19 darüber informiert, dass die Z.__ weiterhin das bisherige Schulgeld einfordern werde, dieses aber neu nicht mehr zwischen der Gemeinde und den Eltern aufzuteilen gedenke. Auf das entsprechende Informationsschreiben sei von der Gemeinde F.__ nicht reagiert worden.