E. Ebenfalls am 12. Dezember 2018 kontaktierte das Schulamt die Eltern von B.__ erneut und informierte diese, dass die Gemeinde F.__ dem Ersuchen des Schulamtes um Anpassung der Kostengutsprache nicht nachkomme. Die Schulgemeinde habe vielmehr mitgeteilt, dass sie in Anwendung der kantonalen Vorgaben lediglich Fr. 11'000.-- leiste. Für B.__ sei, sofern das Schulgeld nicht bis zur angesetzten Frist beglichen werde, auf den 1. August 2019 eine adäquate Förderung ausserhalb der städtischen Talentschule zu suchen.