um Übernahme des von der Stadt festgelegten Schulgeldes. Das Schulamt sehe sich zu diesem Schritt gezwungen, um die Stadt vor Kostenfolgen zu bewahren, welche nicht durch städtische Schülerinnen und Schüler verursacht würden. Das Schulamt würde es B.__ sehr gönnen, wenn die Gemeinde F.__ die Möglichkeit sähe, gestützt auf Art. 120 GG das Schuldgeld in festgelegter Höhe zu übernehmen.