C. Am 5. Juli 2018 wandte sich das Schulamt erneut an die Eltern von B.__ und machten auf eine Praxisänderung ab 1. August 2018 aufmerksam: Zufolge eines Urteils des Verwaltungsgerichts vom 23. April 2018 werde das Schulamt den Gemeinden das Schulgeld für die Beschulung von auswärtigen Talentschülerinnen und -schülern vollumfänglich in Rechnung stellen und auf die Erhebung von elterlichem Schulgeld verzichten.