abgekürzt GG) anfallen. Schulträger, welche ihre Schülerinnen und Schüler an der städtischen Talentschule beschulen lassen, seien gebeten, die für das Schuljahr 2018/19 ergangenen Kostengutsprachen entsprechend anzupassen. Von den Eltern würden keine Schulgelder erhoben, solange die nachweislichen Talentschulkosten den Aufwand nicht übersteigen würden.