B. Mit Schreiben vom 26. Juni 2018 wandte sich das Schulamt an die Eltern von B.__ und teilte ihnen mit, dass die städtische Talentschule von den Gemeinden das tatsächlich anfallende, mit dem ordentlichen Schulgeld an städtischen Schulen übereinstimmende Talentschulgeld einfordern werde. Gemäss Gebührentarif der städtischen Volksschule und der Musikschule der C.__ betrage das Schulgeld der städtischen Volksschule für das Schuljahr 2018/19 in Sekundarklassen Fr. 21'500.-- bzw. in Realklassen Fr. 22'000.--. Diese Kosten würden bei den Gemeinden als gebunden im Sinn des Gemeindegesetzes (sGS 151.2; abgekürzt GG) anfallen.