4. Ausseramtliche Kosten werden nicht entschädigt. BILDUNGSDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN Der Vorsteher: Stefan Kölliker Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann nach Art. 59bis Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 8/9 Zustellung Rekurrentin: AA.__, eingeschrieben (zur Aushändigung an Klientin) Vorinstanz: Z., eingeschrieben