Entscheid des Bildungsdepartementes SG, Seite 5/9 alltäglichen Charakters des Urlaubsgesuches bzw. des gegen die ablehnende Verfügung der Vorinstanz erhobenen Rekurses sprechen. e) Dass das Vorhaben, B.__ über eine – gerade mit Blick auf das junge Kindesalter – lange Zeitspanne hinweg vom Unterricht beurlauben zu lassen der Dringlichkeit entbehrt, liegt durch die notwendige Planung des Urlaubs einschliesslich Kauf eines Flugtickets und Erstellen eines Betreuungsplans während der mütterlichen Abwesenheit auf der Hand. Der Kindsvater hätte somit ohne zeitliche Hindernisse in die Entscheidfindung involviert werden können.