E. Am 8. Januar 2020 forderte der verfahrensleitende Dienst für Recht und Personal des Bildungsdepartementes (nachfolgend DRP) die Rekurrentin auf, sie möge mit Blick auf das sich aus den eingereichten Unterlagen ergebende gemeinsame Sorgerecht die Zustimmung des Vaters zum Rekurs beibringen und gab ihr dazu Frist bis zum 13. Januar 2020. Gleichzeitig wies der DRP darauf hin, dass ohne entsprechende Zustimmung auf den Rekurs voraussichtlich nicht eingetreten werde.