Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. Nummer/Jahr), Seite 6/8 Vorinstanz teilte und sowohl im Amtsbericht als auch am Augenschein zum Schluss kam, dass die eingesetzten Kunststofffenster störend wirken und das sehr intakte Ortsbild beeinträchtigen würden. Anderseits ist darauf hinzuweisen, dass die Vorinstanz sehr wohl an einer Lösung interessiert war und deshalb mit Verfügung vom 11. September 2015 auch auf den Ersatz der Fenster an der Nordseite verzichtete. Dass die Vorinstanz sich nun gezwungen sah, die Ersatzvornahme anzuordnen kann ihr nicht angelastet werden.