2.3.3 Die Rekurrenten machen geltend, A.___ sei Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission der Politischen Gemeinde Z.___ gewesen. Ihre Kritik am früheren Gemeindepräsidenten und an dessen Amtsführung habe ihr von diesem und dem sich mit ihm solidarisierenden Gemeinderat eine unauflöslich scheinende Feindschaft eingetragen. Deshalb versuche ihr die Vorinstanz zu schaden. Dies zeige sich in der Verweigerung des Gesprächs über eine Lösung in Rekursverfahren Nr. 15-977 sowie auch die Verweigerung einer Lösung im vorliegenden Verfahren.