Die vorgeschlagene Ersatzmassnahme war zudem bereits Gegenstand in Rekursverfahren Nr. 15-977. Weiter können die Rekurrenten auch aus einer behaupteten allfälligen Änderung der Wertvorstellungen in den vergangenen vier Jahren nichts zu ihren Gunsten ableiten. Vielmehr ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Rekurrenten seit vier Jahren einer rechtskräftigen Anordnung bewusst nicht nachgekommen sind.