Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. Nummer/Jahr), Seite 2/8 B. Gegen diesen Beschluss erhoben A.___ und B.___, durch ihren Rechtsvertreter, mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 Rekurs beim Baudepartement. Zur Begründung machen sie unter anderem geltend, dass der Gemeinderat hätte in den Ausstand treten müssen. In materieller Hinsicht wird gerügt, dass sich die Vorinstanz in den vergangenen Jahren nie um die Erhaltung des Ortsbilds bemüht habe. Hierfür werden verschiedene Vergleichsobjekte genannt, bei welchen unter anderem Kunststofffenster oder Fenster bewilligt worden seien, die nicht einmal eine Sprosseneinteilung aufweisen würden.