e) Mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 verfügte der Gemeinderat Z.___ die Ersatzvornahme. Demgemäss hatten A.___ und B.___ Gelegenheit, die Wiederherstellung bis zum 31. Mai 2019 selbst vollständig auszuführen. Ansonsten werde danach das vom Gemeinderat beauftragte Unternehmen mit den Wiederherstellungsarbeiten beginnen. A.___ und B.___ wurden verpflichtetet, für die anfallenden Kosten der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einen Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 9'500.– zu leisten.