Matthias Gmünder, Rechtsanwalt, Wattwil, Rekurs beim Baudepartement. Im Rahmen dieses Rekursverfahrens (Nr. 15- 977) einigten sich die Beteiligten darauf, dass lediglich die Fenster auf der Ostseite anzupassen sind. Der Rekurs wurde mit Schreiben vom 7. September 2015 zurückgezogen. d) In der Folge wurde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch die Grundeigentümer jedoch nicht vorgenommen. Der Gemeinderat Z.___ holte deshalb bei der C.___ AG einen Kostenvoranschlag für den Ersatz der Fenster ein. Die voraussichtlichen Kosten für den Ersatz belaufen sich auf Fr. 9'476.50.