c) Ohne Einholung der Genehmigung durch den Gemeinderat liessen die Grundeigentümer weisse Kunststofffenster einbauen. Mit Beschluss vom 14. Januar 2015 verweigerte der Gemeinderat Z.___ die nachträgliche Baubewilligung für die einflügeligen Kunststofffenster und verfügte, dass auf der Ost- und Nordseite des Wohnhauses Vers.- Nr. 001 zweiflügelige Holzfenster (allenfalls auch Holz/Metall) mit aussen fest aufgesiegelten Sprossen mit einer Sechserteilung anzubringen seien. Gegen diesen Beschluss erhoben A.___ und B.___, vertreten durch lic.iur. Matthias Gmünder, Rechtsanwalt, Wattwil, Rekurs beim Baudepartement.