b) Mit Baugesuch vom 21. Oktober 2013 beantragten A.___ und B.___ beim Gemeinderat Z.___ die Baubewilligung für die Fassadenrenovation mit Fensterersatz bei Wohnhaus Vers.-Nr. 001. Der Gemeinderat erteilte die Baubewilligung am 18. November 2013 mit Auflagen. Da das Wohnhaus in der Ortsbildschutzzone liege, seien für sämtliche Fenster eine 6-teilige Sprosseneinteilung (analog der Fenster im Obergeschoss) vorzuschreiben. Vor Beginn der Bauarbeiten seien dem Gemeinderat Angaben über die neuen Fenster zur Genehmigung vorzulegen.