{"Signatur": "SG_DEP_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-12-05", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_001_18-7959_2019-12-05.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=23&type=1563347022&cHash=75094323c298e479ee06a307dc040aba", "Checksum": "de55279626a4e6bf8477e7f4fb045b22"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:38:47", "Num": ["18-7959"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 05.12.2019 18-7959"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 05.12.2019 18-7959"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 05.12.2019 18-7959"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 VRP, Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 7 Abs. 7 USG, Art. 15 USG, Art. 40 Abs. 3 LSV. Es wird keine Ausstandspflicht verletzt, wenn die Baubewilligungsbehörde einen Einspracheentscheid zu einem gemeindeeigenen Bauprojekt trifft (Erw. 3). Wenn eine externe Stelle mit der Durchführung einer Lärmberechnung beauftragt wird und die Resultate der Berechnung entscheidrelevant sind, so muss den Einsprechern Gelegenheit geboten werden, sich zur Lärmberechnung zu äussern. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde im Rekursverfahren geheilt. Die Gehörsverletzung wurde jedoch bei der Kostenverlegung berücksichtigt (Erw. 4). Mit dem Betrieb einer Street-Workout-Anlage sind vorliegend keine übermässigen Lärmimmissionen in der angrenzenden Wohnzone zu erwarten (Erw. 6)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:38:47", "Checksum": "2f9c6c80927f286cde1eb8977a5858e0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 05.12.2019 18-7959\nRegeste:\nArt. 7 VRP, Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 7 Abs. 7 USG, Art. 15 USG, Art. 40 Abs. 3 LSV. Es wird keine Ausstandspflicht verletzt, wenn die Baubewilligungsbehörde einen Einspracheentscheid zu einem gemeindeeigenen Bauprojekt trifft (Erw. 3). Wenn eine externe Stelle mit der Durchführung einer Lärmberechnung beauftragt wird und die Resultate der Berechnung entscheidrelevant sind, so muss den Einsprechern Gelegenheit geboten werden, sich zur Lärmberechnung zu äussern. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs wurde im Rekursverfahren geheilt. Die Gehörsverletzung wurde jedoch bei der Kostenverlegung berücksichtigt (Erw. 4). Mit dem Betrieb einer Street-Workout-Anlage sind vorliegend keine übermässigen Lärmimmissionen in der angrenzenden Wohnzone zu erwarten (Erw. 6).\n\n Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 73/2019), Seite 16/17\nEntscheid\n\n1.\nDer Rekurs von A.___ und B.___, Z.___, wird abgewiesen.\n\n2.\na) A.___ und B.___ bezahlen unter solidarischer Haftung eine Entscheidgebühr von Fr. 2'500.–.\n\nb) Der am 17. Dezember 2018 geleistete Kostenvorschuss von\nFr. 1'000.– wird angerechnet.\n\nc) Auf die Erhebung der amtlichen Kosten in der Höhe von\nFr. 1'000.– bei der Politischen Gemeinde Z.___ wird verzichtet.\n\n3.\nDas Begehren von A.___ und B.___ um Ersatz der ausseramtlichen\nKosten wird im Sinn der Erwägungen teilweise gutgeheissen. Die Politische Gemeinde Z.___ entschädigt A.___ und B.___ ausseramtlich\nmit Fr. 1'000.–.\n\nDer Vorsteher\n\nMarc Mächler\nRegierungsrat\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 73/2019), Seite 17/17\n"}