Sichtzonenverfügung auf Grundstück Nr. 003 und den in der Baubewilligung verfügten Auflagen optimiert wurde. Die Ausführungen des fachkundigen TBA sowie der Rekursgegnerin und Vorinstanz sind nachvollziehbar, wonach damit eine verkehrssichere Erschliessung erreicht werden kann, zumal Verkehrsteilnehmer ihr Fahrverhalten aufgrund der Strassenverkehrsgesetzgebung ohnehin den Gegebenheiten anzupassen haben. Mit den erteilten Korrekturbaubewilligungen