Aufgrund des vorhandenen Gefälles nicht eingehalten sind die Sichtweiten auf leichte Zweiräder gegen Westen gemäss SN-640273 von 55 m bis 75 m. Aufgrund der Linienführung der L.___strasse mit engen und häufigen Kurven sind die von der Norm geforderten Sichtweiten allerdings von vornherein nicht erreichbar bzw. dies würde die Bebaubarkeit im gesamten Gebiet praktisch vollständig verhindern, weshalb vorliegend nur die Sicht bis zur nächsten Kurve massgebend sein kann.