Mit Sichtweiten von 40 m bis 59 m gegen Westen sind die Vorgaben von SN-640273 für Motorfahrzeuge durchgehend eingehalten. Auch gegen Osten liegen die Sichtweiten von 23,6 m bis 43,5 m innerhalb der Bandbreite für Motorfahrzeuge gemäss SN-640273, zumal aufgrund der Steigung von geringen gefahrenen Geschwindigkeiten auszugehen ist und aufgrund der Ausgestaltung der L.___strasse (Sackgasse) wohl kaum bergwärts (gegen Westen) ausgefahren wird. Aufgrund des vorhandenen Gefälles nicht eingehalten sind die Sichtweiten auf leichte Zweiräder gegen Westen gemäss SN-640273 von 55 m bis 75 m.