Gegen Osten wäre die Sicht gemäss der neusten VSS-Norm nicht mehr ausreichend, aber das Gefälle und der Umstand, dass linksabbiegende Fahrzeuge sehr unwahrscheinlich seien, könne positiv berücksichtigt werden. Der Beobachtungspunkt von 3 m bei den Häusern West und Mitte sei ebenfalls in Ordnung, da die Vorflächen selbst bei Vorwärtseinfahrten ein Wenden ermöglichen würden. Beim Haus Ost sei dies aber nicht der Fall, weshalb aufgrund möglicher Rückwärtsfahrten der Beobachtungspunkt erhöht werden sollte. Mit Sichtweiten von 40 m bis 59 m gegen Westen sind die Vorgaben von SN-640273 für Motorfahrzeuge durchgehend eingehalten.