Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 3/2026), Seite 11/25 rage nicht vorgestaffelt, sondern gegenüber der Fassade der Hauptbaute zurückgestaffelt sei. Im Einspracheentscheid vom 10. Januar 2018 wird dazu erläutert, dass gemäss Wortlaut von Abs. 1 diese Bestimmung nur für ein «zusätzliches» bzw. zweites Untergeschoss gelte, vorliegend aber bloss ein Untergeschoss erstellt werde. Auch hier wiederholt die Rekurrentin wortwörtlich das Vorbringen aus der Einsprache und geht mit keinem Wort auf die Begründung des Einspracheentscheids – wonach nur ein Untergeschoss erstellt werde – ein.