g) Mit Eingabe vom 20. Mai 2025 nimmt die Rekursgegnerin zum Bericht des TBA Stellung. Es sei darauf hinzuweisen, dass bezüglich VSS-Norm und Verkehrssicherheit das neue Baureglement zur Anwendung komme. Der Anwendung der VSS-Normen seien sodann die konkreten örtlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Weiter sei die neue Norm für Sichtweiten auf Velofahrer vorliegend nicht anwendbar. Die nun offenbar nicht mehr der Norm entsprechende Sichtweite gegen Osten sei zudem ausreichend und die Beobachtungsdistanz von 3 m werde durchwegs eingehalten.