Bei Haus West gebe es eine entsprechende Auflage und es sei ständige Praxis, dass auf Quartierstrassen in der Regel rückwärts ausgefahren werden könne. Die Sichtweite von rund 30 m in Richtung Osten bei Haus Ost sei zudem mehr als ausreichend und zu beachten sei, dass aufgrund der Ausgestaltung der Strasse als Sackgasse ausfahrende Fahrzeuge nur talwärts gegen Osten ausfahren würden. Hinzu komme, dass aufgrund der Steigung der Bremsweg von Osten her verkürzt werde. Als Beobachtungspunkt sei zudem bewusst der ungünstigere gegen Westen gewählt worden.