f) Mit Schreiben vom 25. April 2025 führt die Vorinstanz zum Amtsbericht des TBA aus, es sei unkritisch, wenn sich die Aussenparkplätze zum Teil minimal innerhalb der grosszügig bemessenen Sichtzonen befinden würden. Bei den Häusern Ost und Mitte seien Rückwärtsfahrten aufgrund der guten Sichtverhältnisse unkritisch. Bei Haus West gebe es eine entsprechende Auflage und es sei ständige Praxis, dass auf Quartierstrassen in der Regel rückwärts ausgefahren werden könne.