Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 3/2026), Seite 7/25 e) Mit Technischem Bericht vom 24. März 2025 führt das TBA aus, die Sichtweitennachweise seien grundsätzlich nicht vollständig korrekt. Die Abweichungen gegen Osten seien jedoch gering. Beim Haus Ost sei die Beobachtungdistanz weiterhin nicht korrekt, da es an einer Wendenische fehle und nicht beide Ausfahrtspunkte abgedeckt seien.