1. Das nochmalige Korrekturgesuch zu Baueingabe Nr. 2017/009 sei abzuweisen und insgesamt die Baubewilligung zu verweigern. 2. Der vorliegende Rekurs ist mit dem noch laufenden Rekursverfahren Nr. 18-395 zu entscheiden. 3. Unter Kosten -und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin (zzgl. MWST).