Entscheid des Bau- und Umweltdepartementes SG (Nr. 3/2026), Seite 6/25 G. a) Mit Beschluss vom 9. Dezember 2024 erteilte die Vorinstanz die Bewilligung für die dritte Projektänderung (Versetzen Stützen Haus West, Teilabbruch Mauer auf Grundstück Nr. 003 und Versetzten Stützen Haus Mitte) unter Bedingungen und Auflagen und wies die Einsprache der Rekurrentin ab. b) Gegen diesen Beschluss erhob die Rekurrentin durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 23. Dezember 2024 Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement (im Folgenden Rekurs 3; Verfahren Nr. 25-44). Mit Rekursergänzung vom 24. Januar 2025 werden folgende Anträge gestellt: