Es sei sodann nicht korrekt, dass viele Fahrten mit Fahrrädern zeitgleich stattfänden. Die vom TBA vorgeschlagene Umplatzierung von zwei Parkplätzen würde für das Haus West bedeuten, dass auf die Garage verzichtet werden müsste, was nicht verhältnismässig sei. g) Mit Amtsbericht vom 19. Juli 2023 nimmt das TBA erneut Stellung. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass selbst bei reduzierter Sichtweite für Velofahrer für den motorisierten Individualverkehr das absolute Minimum 35 m betrage und bei fahrzeugähnlichen Geräten (FäG) sogar 50 m. Eine weitere Optimierung sei möglich und notwendig.