f) Mit Eingabe vom 29. Juni 2023 nimmt die Rekursgegnerin zum Amtsbericht des TBA vom 24. März 2023 Stellung. Eigene Fahrversuche mit E-Bike und PW hätten gezeigt, dass die Kurve nicht mit mehr als 23-25 km/h befahren werden könne. Die geplanten Sichtweiten seien genügend, damit der ausfahrende Lenker ein herannahendes Fahrzeug rechtzeitig sehe und der betroffene Lenker rechtzeitig anhalten könne. Auch die Beobachtungspunkte könnten belassen werden. Der Garagenvorplatz sei sodann nicht als Parkplatz zugelassen. Es sei sodann nicht korrekt, dass viele Fahrten mit Fahrrädern zeitgleich stattfänden.