e) Mit Amtsbericht vom 24. März 2023 führt das TBA zusammengefasst aus, Fahrversuche hätten gezeigt, dass eine Notfallbremsung durch Velorfahrer innerhalb der gewählten Sichtweiten unter optimalen Bedingungen möglich sei, was eine Kollision eher unwahrscheinlich mache. Die geringe Anzahl Fahrten könne sodann für die Interessenabwägung berücksichtigt werden. Sinnvoll wäre wohl eine Sichtweite von 40 m, was einzig beim Haus West problematisch sein könnte. Eine Beobachtungsdistanz von 3 m sollte nicht angesetzt werden, wenn Rückwärtsfahrten vorgesehen seien. Durch die Umplatzierung von zwei Parkplätzen könne eine Optimierung erzielt werden.