d) Mit Vernehmlassung vom 9. März 2023 beantragt die Rekursgegnerin durch ihren Rechtsvertreter, den Rekurs 2 unter Kostenfolge abzuweisen. Zur Begründung wird geltend gemacht, in der Beilage zum neuen, noch nicht rechtskräftigen Baureglement vom 29. Septem-