1. Das Korrekturgesuch zu Baueingabe Nr. 2017/009 sei abzuweisen und die Baubewilligung zu verweigern. 2. Der vorliegende Rekurs ist mit dem noch laufenden Rekursverfahren 18-395 zu entscheiden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin (zzgl. MWST).