F. a) Mit Beschluss vom 22. November 2022 erteilte die Vorinstanz die Bewilligung für die zweite Projektänderung (Anpassung Untergeschoss und Umgebung Haus West, Parkplätze zwischen Haus West und Haus Mitte und Sichtzonen für Ausfahrten) unter Bedingungen und Auflagen und wies die Einsprache der Rekurrentin ab. b) Gegen diesen Beschluss erhob die Rekurrentin durch ihren Rechtsvertreter mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 Rekurs beim- Bau- und Umweltdepartement (im Folgenden Rekurs 2; Verfahren Nr. 22-9021). Mit Rekursergänzung vom 13. Januar 2023 werden folgende Anträge gestellt: