E. a) Das Baudepartement führte am 18. November 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten – die Rekurrentin nunmehr vertreten durch lic.iur.HSG Felix Ludwig, Rechtsanwalt, Herisau – sowie eines Vertreters des TBA einen Augenschein durch. Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass das Gefälle zu Beginn und vor der Kurve ansteige und dazwischen im Bereich der geplanten Ausfahrten etwas abflache. Die Distanz von der geplanten Ausfahrt beim oberen Grundstück (Nr. 002) zur Kurve betrage rund 30 m. Oberhalb der Baugrundstücke befänden sich vierzehn ebenfalls über die L.___strasse erschlossene Wohnhäuser.