c) Die Rekursgegnerin reichte in der Folge ein Baugesuch für eine Projektänderung bei der Vorinstanz ein, welche vom 18. Juni bis 2. Juli 2018 öffentlich aufgelegt wurde. Innert der Auflagefrist erhob die Rekurrentin Einsprache. Mit Schreiben vom 27. Juni 2018 wurde das Rekursverfahren Nr. 18-395 bis zum Entscheid über das Korrekturgesuch sistiert. Mit Entscheid vom 28. Februar 2019 erteilte die Vorinstanz die Nachtragsbewilligung für die Projektänderung und wies die Einsprache der Rekurrentin ab. Mit Schreiben vom 2. April 2019 wurde die Sistierung vom 27. Juni 2018 aufgehoben und das Verfahren mit der Einholung eines Amtsberichtes beim kantonalen Tiefbauamt (TBA) weitergeführt.