C. Gegen diesen Beschluss erhob die Erbengemeinschaft A.___ mit Schreiben vom 18. Januar 2018 Rekurs beim Baudepartement (seit 1. Oktober 2021: Bau- und Umweltdepartement; im Folgenden Rekurs 1; Verfahrens-Nr. 18-395). Mit Rekursergänzung vom 17. Februar 2018 wird sinngemäss der Antrag gestellt, den Einspracheentscheid vom 10. Januar 2018 aufzuheben. Die Begründung weist – mit Ausnahme einiger Ausführungen zum Niveaupunkt und eines Hinweises auf vorherige Projekte – denselben Wortlaut wie die Einsprache vom 31. Juli 2017 auf. Inhaltlich wird im Wesentlichen eine falsche Ausnützungsziffer, die Verletzung von Grenzabständen, Art. 5 der besonderen Vorschriften zum Überbauungsplan sowie dem