B. a) Mit Baugesuch vom 11. Mai 2017 beantragte die D.___ AG bei der Baubehörde der Politischen Gemeinde Z.___ die Baubewilligung für die Erstellung von drei Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Nrn. 001 und 002. b) Innert der Auflagefrist vom 21. Juni bis 14. Juli 2017 erhob die Erbengemeinschaft A.___ vertreten durch Dr.iur. Walter Locher, Rechtsanwalt, St.Gallen, Einsprache gegen das Bauvorhaben. Mit Einspracheergänzung vom 31. Juli 2017 rügte sie, das Bauvorhaben verstosse gegen das Baureglement, den Überbauungsplan E.___ sowie das Baugesetz.