{"Signatur": "SG_DEP_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-03-10", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_001_18-3039_2020-03-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=42&type=1563347022&cHash=f950f44c2cd3dddb997245ad64ce19f1", "Checksum": "4914824dc62a1fa31d60186f9e455597"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:37:47", "Num": ["18-3039"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 10.03.2020 18-3039"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 10.03.2020 18-3039"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 10.03.2020 18-3039"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 28 BauG, Art. 37 GSchG, Art. 14 f. WBG. Aus den Unterlagen zum Gestaltungsplan lässt sich der Niveaupunkt und somit die Abweichung von der Regelbauweise in Bezug auf die Gebäudehöhe nachvollziehbar ableiten (Erw. 3.2). Der Gestaltungsplan ermöglicht eine Gesamtüberbauung mit städtebaulich vorzüglicher Gestaltung und beeinträchtigt die Interessen der Nachbarn nicht übermässig (Erw. 4.7 f.). Zudem liegt keine materielle Zonenplanänderung vor (Erw. 5). Schliesslich erweist sich auch das Wasserbauprojekt als recht- und zweckmässig. Insbesondere wurde der Perimeter für das Projekt zweckmässig ausgeschieden, weshalb keine Koordination mit der späteren Sanierung des Unterlaufs notwendig ist (Erw. 6 f.)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:37:47", "Checksum": "dd517adf5461cca2b774d94d4479171d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 10.03.2020 18-3039\nRegeste:\nArt. 28 BauG, Art. 37 GSchG, Art. 14 f. WBG. Aus den Unterlagen zum Gestaltungsplan lässt sich der Niveaupunkt und somit die Abweichung von der Regelbauweise in Bezug auf die Gebäudehöhe nachvollziehbar ableiten (Erw. 3.2). Der Gestaltungsplan ermöglicht eine Gesamtüberbauung mit städtebaulich vorzüglicher Gestaltung und beeinträchtigt die Interessen der Nachbarn nicht übermässig (Erw. 4.7 f.). Zudem liegt keine materielle Zonenplanänderung vor (Erw. 5). Schliesslich erweist sich auch das Wasserbauprojekt als recht- und zweckmässig. Insbesondere wurde der Perimeter für das Projekt zweckmässig ausgeschieden, weshalb keine Koordination mit der späteren Sanierung des Unterlaufs notwendig ist (Erw. 6 f.).\n\n6.\nDie Rekurrenten machen in Bezug auf das Wasserbauprojekt zudem\ngeltend, es sei von einer Verschlechterung der Hochwassersituation\nauszugehen. Das Wasserbauprojekt sei deshalb zwingend mit der Sanierung des Unterlaufs zu koordinieren.\n\n6.1 Das Wasserbauprojekt hat namentlich die Öffnung und Verlegung des zur Zeit eingedolten D.___ zum Gegenstand und steht im\nZusammenhang mit dem Gestaltungsplan C.___ auf Grundstück\nNr. 001. Der D.___ soll im Projektperimeter geöffnet, zum Siedlungsrand verlegt, als naturnaher Wiesenbach gestaltet und ökologisch aufgewertet werden. Um der Hochwasserproblematik zu begegnen, sind\neine entsprechend dimensionierte Retentionsanlage, eine Objektschutzmauer an der geplanten Tiefgarageneinfahrt, Geländemodellierungen sowie weitere Massnahmen vorgesehen (vgl. Technischer Bericht der G.___ vom 12. September 2012 sowie Stellungnahme vom\n13. März 2013, vi act. 8 und 15).\n\n6.2 Gemäss Gefahrenkarte des Kantons St.Gallen liegt ein Teil des\nPlangebiets auf Grundstück Nr. 001 bezüglich Hochwasser im Bereich\neiner mittleren Gefährdung (blau). Gemäss Amtsbericht der Abteilung\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 17/2020), Seite 16/20\nNaturgefahren des AWE vom 14. August 2018 betragen die Intensitäten sowohl beim 30-jährlichen wie auch beim 300-jährlichen Hochwasser lediglich max. 25 cm (bei max. 1 m/s Fliessgeschwindigkeiten).\n\n6.3 Vorliegend ist unbestritten, dass die Abflusskapazitäten im Unterlauf des D.___ im Bereich H.___ ungenügend sind (vgl. z.B. Technischer Bericht der G.___ vom 12. September 2012, S. 8). Umstritten\nist demgegenüber, ob die Bachoffenlegung und die geplante Überbauung zu einer Verschlechterung in Bezug auf die Hochwassersituation\nführen und die Sanierung des Unterlaufs deshalb zwingend zusammen mit dem vorliegenden Wasserbauprojekt hätte vorgenommen\nwerden müssen.\n\nEs trifft zu, dass die geplante Offenlegung des D.___ im Zusammenhang mit der geplanten Überbauung aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung (u.a. Art. 38 f. GSchG) angezeigt und dabei insbesondere\nden Aspekten des Hochwasserschutzs sowie der Wiederherstellung\nnaturnaher Gewässer Rechnung zu tragen ist. Die Offenlegung hat\nsodann eine wichtige Bedeutung für die Umgebungsgestaltung nach\nGestaltungsplan, weshalb die beiden Vorhaben von der Vorinstanz zu\nRecht koordiniert behandelt wurden. Gemäss dem ausführlichen und\nschlüssigen Amtsbericht der zuständigen Fachstelle (Abteilung Wasserbau, AWE) vom 14. August 2018 wurde der beschränkten Abflusskapazität im Unterlauf und der durch die Überbauung erhöhten Abflussbeiwerte mit einer entsprechend dimensionierten Retentionsanlage Rechnung getragen. Da diese im Gegensatz zur bisherigen Situation an der unterliegenden Eindolung (z = 5) auf ein Ereignis z = 10\nsowie mit einem Sicherheitsfaktor von 1,5 dimensioniert wurde, könne\nmit dem vorgesehenen Retentionsvolumen eher von einer leichten Reduktion der Eintretenswahrscheinlichkeit einer Überlastung im Unterlauf ausgegangen werden. Zudem präjudiziere das vorliegende Projekt die Ausbaumöglichkeit des Unterlaufs im Bereich der H.___\nStrasse nicht. Sodann bestätigt die Abteilung Naturgefahren des AWE\nmit Blick auf die Ausführungen der Projektverfasserin, dass die Gefahrensituation unterhalb der Überbauung in etwa gleich bleibe und die\nEintretenswahrscheinlichkeit eines Überlastfalls leicht reduziert\nwerde. Aufgrund des zutreffend festgelegten Schutzziels (100-jährli-\nches Ereignis) und des geplanten neuen Terrains sei in Bezug auf die\nGefahrenkarte zudem davon auszugehen, dass die geplanten Gebäude inskünftig gar nicht mehr von einer Gefährdung betroffen sein\nwerden. Schliesslich sei zu berücksichtigen, dass bei der Gefahrenanalyse immer das gesamte topographische Einzugsgebiet in die Ermittlung der Wassermengen eingerechnet werde. Aus diesem Grund\nändere sich auch durch die geplante Überbauung sowie die Bachoffenlegung die massgebende Wassermenge in Bezug auf die Gefahrenanalyse nicht (Amtsbericht Abteilung Naturgefahren, AWE, vom\n14. August 2018, S. 2). Darüber hinaus haben die beiden Vertreter des\nAWE anlässlich des Augenscheins vom 9. November 2018 bestätigt,\ndass das Projekt von der Vorinstanz sorgfältig geplant worden sei und\ndurch das Wasserbauprojekt eine Verbesserung der heutigen Situation erwartet werden könne. Aufgrund des ausführlichen technischen\n\n"}