{"Signatur": "SG_DEP_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-03-10", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_001_18-3039_2020-03-10.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=42&type=1563347022&cHash=f950f44c2cd3dddb997245ad64ce19f1", "Checksum": "4914824dc62a1fa31d60186f9e455597"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:37:47", "Num": ["18-3039"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 10.03.2020 18-3039"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 10.03.2020 18-3039"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 10.03.2020 18-3039"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 28 BauG, Art. 37 GSchG, Art. 14 f. WBG. Aus den Unterlagen zum Gestaltungsplan lässt sich der Niveaupunkt und somit die Abweichung von der Regelbauweise in Bezug auf die Gebäudehöhe nachvollziehbar ableiten (Erw. 3.2). Der Gestaltungsplan ermöglicht eine Gesamtüberbauung mit städtebaulich vorzüglicher Gestaltung und beeinträchtigt die Interessen der Nachbarn nicht übermässig (Erw. 4.7 f.). Zudem liegt keine materielle Zonenplanänderung vor (Erw. 5). Schliesslich erweist sich auch das Wasserbauprojekt als recht- und zweckmässig. Insbesondere wurde der Perimeter für das Projekt zweckmässig ausgeschieden, weshalb keine Koordination mit der späteren Sanierung des Unterlaufs notwendig ist (Erw. 6 f.)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:37:47", "Checksum": "dd517adf5461cca2b774d94d4479171d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 10.03.2020 18-3039\nRegeste:\nArt. 28 BauG, Art. 37 GSchG, Art. 14 f. WBG. Aus den Unterlagen zum Gestaltungsplan lässt sich der Niveaupunkt und somit die Abweichung von der Regelbauweise in Bezug auf die Gebäudehöhe nachvollziehbar ableiten (Erw. 3.2). Der Gestaltungsplan ermöglicht eine Gesamtüberbauung mit städtebaulich vorzüglicher Gestaltung und beeinträchtigt die Interessen der Nachbarn nicht übermässig (Erw. 4.7 f.). Zudem liegt keine materielle Zonenplanänderung vor (Erw. 5). Schliesslich erweist sich auch das Wasserbauprojekt als recht- und zweckmässig. Insbesondere wurde der Perimeter für das Projekt zweckmässig ausgeschieden, weshalb keine Koordination mit der späteren Sanierung des Unterlaufs notwendig ist (Erw. 6 f.).\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: 18-3039\nStelle: Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement\nInstanz: Bau- und Umweltdepartement\nPublikationsdatum: 24.03.2020\nEntscheiddatum: 10.03.2020\n\nBDE 2020 Nr. 17\nArt. 28 BauG, Art. 37 GSchG, Art. 14 f. WBG. Aus den Unterlagen zum\nGestaltungsplan lässt sich der Niveaupunkt und somit die Abweichung von\nder Regelbauweise in Bezug auf die Gebäudehöhe nachvollziehbar ableiten\n(Erw. 3.2). Der Gestaltungsplan ermöglicht eine Gesamtüberbauung mit\nstädtebaulich vorzüglicher Gestaltung und beeinträchtigt die Interessen der\nNachbarn nicht übermässig (Erw. 4.7 f.). Zudem liegt keine materielle\nZonenplanänderung vor (Erw. 5). Schliesslich erweist sich auch das\nWasserbauprojekt als recht- und zweckmässig. Insbesondere wurde der\nPerimeter für das Projekt zweckmässig ausgeschieden, weshalb keine\nKoordination mit der späteren Sanierung des Unterlaufs notwendig ist (Erw.\n6 f.).\n\nBDE 2020 Nr. 17 finden Sie im angehängten PDF-Dokument\n\n© Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/21\nKanton St.Gallen\nBaudepartement\n\n18-3039\n\nEntscheid Nr. 17/2020 vom 10. März 2020\n\nRekurrenten A.___,\nB.___,\nbeide vertreten durch lic.iur. Markus Joos, Rechtsanwalt, Marktplatz 4, 9004 St.Gallen\n\ngegen\n\nVorinstanz Stadtrat Z. (Einspracheentscheid vom 4. April 2018)\n\nBetreff Gestaltungsplan C.___ und Wasserbauprojekt D.___\nSachverhalt\n\nA.\nDie Politische Gemeinde Z.___ ist Eigentümerin von Grundstück\nNr. 001, Grundbuch Z.___, an der H.___ Strasse in Z.___. Das rund\n11'700 m2 grosse unüberbaute Grundstück liegt gemäss geltendem\nZonenplan der Stadt Z.___ mit dem nordwestlichen Teil in der Wohnzone W2 und mit dem südöstlichen Teil in der Grünzone Freihaltung\n(GF). Es liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der Stadt Z.___ im Gebiet E.___. Durch das Grundstück verläuft zudem der heute eingedolte\nD.___. Über den südlich des Grundstücks verlaufenden G.___weg\n(Gemeindestrasse 3. Klasse) gelangt man in den östlich angrenzenden H.___wald, welcher Teil des Naherholungsgebiets E.___/F.___\nbildet. Nördlich befindet sich – getrennt durch Grundstück Nr. 002 sowie einen Teil von Grundstück Nr. 003 – gemäss Zonenplan vom\n9. August 2002 ein Landschaftsschutzgebiet nach Art. 60 der Bauordnung (abgekürzt BO) der Stadt Z.___. Die Umgebung ist im Westen\nzur Hauptsache mit Reiheneinfamilienhäusern sowie zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern und im Südwesten mit riegelartigen viergeschossigen Mehrfamilienhäusern überbaut. Das Gelände fällt im Bereich von Grundstück Nr. 001 gegen Süden und zu Beginn auch gegen\nSüdosten leicht ab, wobei es zum H.___wald wieder leicht ansteigt.\nDas Grundstück wird über die H.___ Strasse (Gemeindestrasse\n2. Klasse) erschlossen, wobei sich etwas mehr als 100 m entfernt eine\nBushaltestelle (Endstation E.___) befindet.\n\nB.\na) Am 27. September 2012 erliess der Stadtrat Z.___ den Gestaltungsplan C.___ mit besonderen Vorschriften (abgekürzt besV). Mit\ndem Gestaltungsplan soll die Verwirklichung eines Überbauungsprojekts für das Grundstück Nr. 001 ermöglicht werden, welches als erstprämiertes Projekt aus einem von der Stadt im Jahr 2011 durchgeführten Projektwettbewerb hervorging. Vorgesehen sind vier, hinsichtlich\nVolumen (Gebäudelänge, -breite und -höhe) und Gliederung differenzierte Baukörper mit insgesamt elf Reiheneinfamilienhäusern und fünfzehn Geschosswohnungen, welche quer zur H.___ Strasse angelegt\nsind. Sämtliche Bauten weisen zwei Vollgeschosse sowie teilweise\nBereiche für ein drittens Vollgeschoss auf. Neben einigen oberirdischen Besucherparkplätzen und Veloabstellplätzen werden sämtliche\nAbstellplätze in einer über die H.___ Strasse erschlossenen Tiefgarage angeordnet.\n\nEbenfalls am 27. September 2012 erliess der Stadtrat Z.___ das Wasserbauprojekt D.___. Damit soll als zentrales Element der Freiraumgestaltung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der D.___, welcher als naturnaher Wiesenbach gestaltet und ökologisch aufgewertet\nwerden soll, im südlich angrenzenden Bereich der Grünzone Freihaltung und entlang des G.___wegs offengelegt werden. Zu diesem\nZweck und zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit sind ver-\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 17/2020), Seite 2/20\nschiedene Massnahmen sowie eine punktuelle Anpassung des Geländes vorgesehen. So ist unter anderem eine Anpassung des angrenzenden Terrains von Grundstück Nr. 003 geplant, damit bei Starkregenereignissen aus Nordosten zufliessendes Oberflächenwasser in\nden offenen Bach gelangen kann.\n\n"}