{"Signatur": "SG_DEP_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-06-30", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_001_18-2976---18-2977---_2020-06-30.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=108&type=1563347022&cHash=67e56a21e4ed962a0d25c23c96b84bf0", "Checksum": "3ffe6aed72027d328322f12d1dcba3b9"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:35:38", "Num": ["18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:35:38", "Checksum": "8ce79b23735ffcb34b59b8b33791be11", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068\nRegeste:\nArt. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets.\n\n Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 32/43\n6.4.1 In seinem ersten ausführlichen Mitbericht vom 26. Oktober 2018\nhielt es zunächst fest, dass der massgebliche Strassenabschnitt von\nV.___ her auf einer Länge von rund 1,3 km ein durchschnittliches Gefälle von etwa zwei Prozent aufweise (maximal etwa fünf Prozent auf\nrund 120 m) und etwa 3,1 m bis 3,3 m (Gemeinde V.___) bzw. 4 m\n(Gemeinden Z.___ und X.___) breit sei. An diversen Stellen (Seitenstrassen, Hofzufahrten, Bahnunterführung) werde die Fahrbahn lokal\naufgeweitet. Bei der ZZ.___strasse handle es sich gemäss VSS-Norm\nSN 640 040b \"Projektierung Grundlagen\" um eine Verbindungs- und\nErschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des\nSiedlungsgebiets. Diese Strassen dienten auf Gemeindeebene der\nland- und forstwirtschaftlichen Erschliessung sowie der Verbindung\nvon Weilern. Zu diesen Netzen gehörten Erschliessungsstrassen sowie Flur- und Waldwege. Diese engmaschigen Netze sollten auch die\nortsverbindenden und regionalen Radrouten aufnehmen und der Naherholung dienen. Die ZZ.___strasse erschliesse Weiler und einzelne\nGebäude ausserhalb geschlossener Ortschaften. Damit sei sie gemäss VSS-Norm SN 640 043 \"Verbindungsstrassen\" dem Typ Verbindungsweg zuzuordnen. Verbindungswege hätten eine geschlossene\nBelagsdecke, seien zum Befahren mit Motorfahrzeugen vorgesehen\nund würden nur nach Fahrgeometrie trassiert. Typischerweise würden\nStrassen in untergeordneten Netzen ausserhalb des Siedlungsgebiets\nnur einen Fahrstreifen aufweisen. Als Grundbegegnungsfall werde das\nKreuzen von Personenwagen mit Fahrrad bei reduzierter Geschwindigkeit vorausgesetzt. Entlang der ZZ.___strasse führe zudem der offizielle Schulweg von Z.___ nach V.___, der durch einige Warntafeln\nsignalisiert und vor allem von den Obenstufenschülern aus Z.___ benutzt werde. Die Berücksichtigung des Grundbegegnungsfalls Personenwagen/Fahrrad mit reduzierter Geschwindigkeit decke sich mit der\nÜberlagerung der Funktionen dieser Strasse (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Erschliessung des Weilers ZZ.___, Schulweg, Freizeitroute für Fahrradfahrer und Wanderer).\n\nGemäss VSS-Norm SN 640 201 \"Geometrisches Normalprofil: Grundabmessungen und Lichtraumprofil der Verkehrsteilnehmer\" könne bei\neiner Breite von 3,5 m ein sicheres Kreuzen von Personenwagen mit\nFahrrädern mit 30 km/h gewährleistet werden. Allerdings müsse auch\nberücksichtigt werden, dass moderne Landwirtschaftsfahrzeuge\n(Traktor mit Mähwerk/Mähdrescher) allein schon Breiten von bis zu\n3,5 m aufwiesen. Kreuzungsmanöver seien daher einzig in Einmündungsbereichen oder mit Ausweichen auf angrenzende Landwirtschaftsflächen möglich. Die Geometrie der Anbindung der geplanten\nGrundstückszufahrt an die ZZ.___strasse sei normgemäss und entspreche dem Baureglement der Gemeinde. Demzufolge sollte die\nZZ.___strasse auf der gesamten Länge eine Mindestbreite von 3,5 m\naufweisen, was zur Folge habe, dass die Engstellen von 3,1 m bis\n3,3 m auf dem Gemeindegebiet V.___ auszubauen und genügend\nAusweichstellen zu erstellen seien.\n\n"}