{"Signatur": "SG_DEP_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-06-30", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_001_18-2976---18-2977---_2020-06-30.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=108&type=1563347022&cHash=67e56a21e4ed962a0d25c23c96b84bf0", "Checksum": "3ffe6aed72027d328322f12d1dcba3b9"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:35:38", "Num": ["18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:35:38", "Checksum": "8ce79b23735ffcb34b59b8b33791be11", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068\nRegeste:\nArt. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets.\n\naa) Konkret handelt es sich um eine Nassvergärungsanlage, die neben landwirtschaftlichen Substarten wie Mist und Gülle auch Co-Sub-\nstrate aus der landwirtschaftlichen und lebensmittelverarbeitenden Industrie verarbeiten soll. Dabei ist geplant, das anfallende Biogas mittels Blockheizkraftwerken (BHKW) in elektrische Energie umzuwandeln und ins Stromnetz einzuspeisen. Die anfallende Wärme aus den\nBHKW soll einerseits für den Betrieb der Biogasanlage selbst verwendet und andererseits für die Beheizung des Pouletmastbetriebs und\ndes Wohnhauses auf dem Standortbetrieb genutzt werden. Die anfallenden Gärreste enthalten Nährstoffe, die in Form von Gülle in den\nnatürlichen Kreislauf eingebracht werden sollen. Vom benachbarten,\nin östlicher Richtung 300 m entfernt liegenden Schweinemastbetrieb\nsoll auf der Thurgauer Seite über eine jeweils temporär verlegte Leitung (Güllenschläuche, Verlegung vier bis sechs Mal pro Jahr)\nSchweinegülle zugeführt werden.\n\nbb) Die geplante Biogasanlage besteht aus einem Fermenter\n(ᴓ 16 m) mit Annahmetank, einem Nachgärer (ᴓ 16 m), zwei Fahrsilos\n(12,75 m x 35,25 m) sowie einem Betriebsgebäude (14,75 m x\n23,5 m), in dem die Substrathalle mit Separatorbox, der Trocknungsraum und der Maschinenunterstand untergebracht werden sollen. Zum\nAbschliessen der Substrathalle und der Separatorbox ist ein Rolltor\nvorgesehen. Die Beschickung mit Co-Substraten in den Fermenter erfolgt über den oberirdischen Dosierbunker in den unterirdischen Annahmetank. Neben dem Betriebsgebäude soll ein Standort für einen\nBiofilter freigehalten werden, der im Bedarfsfall erstellt werden könnte.\nDie BHKW sollen an den Schnitzelbunker beim Hühnerstall angebaut\nwerden. Die Wände des Betriebsgebäudes sollen in Sichtbeton erstellt\nund mit brauner Holzverschalung verkleidet werden. Die Rundbehälter\nsind mit einer Verkleidung aus braunen Profilblechen und Eternit geplant und die Gasspeichermembrane sollen grün abgedeckt werden.\nDas anfallende Aushubmaterial soll teils im Bereich der geplanten Biogasanlage für die Geländeanpassung verwertet werden.\n\nc) Die Biogasanlage ist auf die Verarbeitung von rund 5‘510 Jt.\n(Tonnen pro Jahr) ausgelegt: 1‘000 Jt. Rindergülle, 1‘400 Jt. Schweinegülle, 340 Jt. Kälbermist, 400 Jt. Hühnermist, 1‘000 Jt. Wasser,\n770 Jt. Co-Substrate aus der Landwirtschaft und 600 Jt. Co-Substrat\nbetriebsfremder Herkunft. Von der Gesamtmenge stammen gemäss\nBaugesuch rund 52 Prozent aus dem Betrieb des Gesuchstellers, 37\nProzent von benachbarten Landwirtschaftsbetrieben und elf Prozent\nsind betriebsfremder Herkunft. In der Biogasanlage sollen keine Kü-\nchen- und Speiseabfälle verarbeitet werden. Da die Vergärungsanlage\nauf eine Behandlungskapazität von mehr als 5'000 t Frischsubstrat\nausgelegt ist, unterliegt sie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP;\nArt. 10a ff. des Bundesgesetzes über den Umweltschutz [SR 814.01;\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 5/43\nabgekürzt USG] in Verbindung mit Art. 1 und Nr. 21.2a des Anhangs\nder Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung [SR 814.011;\nabgekürzt UVPV]). Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) der\nSchweizer AG, Schwarzenbach, vom 30. März 2016 ist Teil des Baugesuchs. Er besteht aus Projektbeschrieb, Systemgrenzen und Relevanzmatrix, einer Beurteilung des Vorhabens bezüglich vorgesehener\nMassnahmen zum Schutz der Umwelt und der Auswirkungen durch\nden Betrieb der Anlage. In der Gesamtbeurteilung kommt der Bericht\nzum Schluss, dass in sämtlichen Umweltberichten die Anforderungen\nder Umweltgesetzgebung eingehalten und sich weder auf Grund des\nBaus noch durch den Betrieb der Biogasanlage Konflikte abzeichnen\nwürden.\n\nd) Innert zeitgleicher Auflagefrist vom 17. bis 30. Mai 2016 in Z.___\nund X.___ gingen 58 öffentlich- und privatrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben ein. Im Wesentlichen führten die Einsprecher\naus, die Biogasanlage sei nicht zonenkonform. Die Anlage löse sodann einen unzulässigen Mehrverkehr aus und die Verkehrssicherheit\nkönne nicht gewährleistet werden. Auch sonst verfüge das Vorhaben\nüber keine genügende Erschliessung. Weiter seien die Vorschriften\nüber den Geruch und Lärm verletzt, die temporäre Güllenleitung werde\nunzulässigerweise über eine Gewässerschutzzone geführt und durch\ndie Anlage entstehe ein Kaltluftsee.\n\n"}