{"Signatur": "SG_DEP_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-06-30", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_001_18-2976---18-2977---_2020-06-30.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=108&type=1563347022&cHash=67e56a21e4ed962a0d25c23c96b84bf0", "Checksum": "3ffe6aed72027d328322f12d1dcba3b9"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:35:38", "Num": ["18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:35:38", "Checksum": "8ce79b23735ffcb34b59b8b33791be11", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068\nRegeste:\nArt. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets.\n\nRekursgegnerin 23 DD.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 24 EE.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 25 FF.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 26 GG.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 27 HH.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegnerin 28 II.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegnerin 29 JJ.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegnerin 30 KK.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nBetreff Baubewilligung (Neubau landwirtschaftliche Biogasanlage)\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 3/43\nSachverhalt\n\nA.\na) A.___ ist Eigentümer des 37'150 m2 grossen Grundstücks\nNr. 67, Grundbuch Z.___, Regionales Grundbuchamt Y.___. Dieses\nist mit dem Wohnhaus, den freistehenden Scheunen und den beiden\nGeflügelmastställen überbaut. Im Norden und Osten grenzt das\nGrundstück an das Gebiet des Kantons Thurgau an. Nach dem kantonalen Richtplan liegt es im Landschaftsschutzgebiet, nach der Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Z.___ in der Landschaftsschutzzone bzw. zum Teil im Ortsbildschutzgebiet OS A sowie nach\ndem geltenden Zonenplan der Politischen Gemeinde Z.___ in der\nLandwirtschaftszone und somit ausserhalb der Bauzonen. Das Grundstück ist bis auf den Hofbereich als Fruchtfolgefläche ausgeschieden\n(gelbe Fläche). Der Hof von A.___ ist Teil eines Weilers, der aus vier\nWohnhäusern und neun landwirtschaftlich genutzten Gebäuden besteht.\n\nb) Das Grundstück Nr. 001 wird über die 3 m breite ZY.___strasse,\neine Gemeindestrasse 3. Klasse, erschlossen. Diese führt in die 5 m\nbreit ausparzellierte, aber wesentlich schmaler ausgebaute\nZZ.___strasse, ebenfalls eine Gemeindestrasse 3. Klasse. Auf der\nZZ.___strasse gilt auf St.Galler Gebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, auf der Thurgauer Seite eine solche von 50 km/h.\nZudem ist ein Verbot für Motorwagen und Motorräder mit dem Zusatz\n\"Zubringerdienst sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr\" signalisiert. Entlang dieser Strasse führt ein offizieller Schul-, Wander- und\nVeloweg (lokale Wanderroute 1.041 St.Gallen-Arbon; kantonale Velorouten Bischofszell-Arbon 291 und Obstgarten-Route Nesslau-Arbon\n75). Auf der Thurgauer Seite führt die Strasse unter den Geleisen der\nSüdostbahn SOB durch, wobei die Höhe der Fahrzeuge auf 3,1 m begrenzt ist.\n\nc) A.___ führen den Landwirtschaftsbetrieb im Weiler ZZ.___ in einer Betriebsgemeinschaft mit B.___. Die Betriebsgemeinschaft umfasst eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 40 ha und einen\nNutztierbestand von rund 121 Grossvieheinheiten (BVE). Zum Stammbetrieb in ZZ.___ gehören rund 24 ha (18 ha Eigenland).\n\nB.\na) In den Jahren 2012 bis 2015 reichten A.___ drei aufeinanderfolgende Gesuche für den Bau einer Biogasanlage ein, die östlich angrenzend an ihren Betrieb auf der Kantonsgrenze und damit sowohl\nim Kanton St.Gallen wie auch im Thurgau erstellt werden sollte. Dagegen gingen jeweils zahlreiche Einsprachen ein. Die Gesuche wurden\nin der Folge jeweils wieder zurückgezogen und überarbeitet.\n\nb) Mit dem vierten Baugesuch vom 16. April 2016 (Eingang bei der\nBaubehörde am 20. April 2016) beantragten A.___ bei den Baubehörden der beiden Standortgemeinden Z.___ und X.___ die Baubewilligung für die Erstellung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage sowie\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 4/43\nden Bau einer Zufahrtsstrasse auf den Grundstücken Nrn. 67 (Kanton\nSt.Gallen) und 153 (Kanton Thurgau, ebenfalls im Eigentum der Gesuchsteller), wobei die Zufahrt ausschliesslich auf der Thurgauer Seite\nverlaufen soll. Das Bauvolumen beträgt rund Fr. 2,4 Mio.\n\n"}