{"Signatur": "SG_DEP_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2020-06-30", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_001_18-2976---18-2977---_2020-06-30.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=108&type=1563347022&cHash=67e56a21e4ed962a0d25c23c96b84bf0", "Checksum": "3ffe6aed72027d328322f12d1dcba3b9"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:35:38", "Num": ["18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets."}], "ScrapyJob": "446973/61/2207", "Zeit UTC": "18.07.2026 21:35:38", "Checksum": "8ce79b23735ffcb34b59b8b33791be11", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Verwaltungsbehörden Bau- und Umweltdepartement 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068\nRegeste:\nArt. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets.\n\nPublikationsplattform\nKanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden\n\nFall-Nr.: 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068\nStelle: Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement\nInstanz: Bau- und Umweltdepartement\nPublikationsdatum: 14.07.2020\nEntscheiddatum: 30.06.2020\n\nBDE 2020 Nr. 55\nArt. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich\nzonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt\nwerden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die\nnötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen\nFaktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. 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Rekurs 3) E.___,\nund wie auch je einzeln,\nRekursgegner 3 alle vertreten durch Dr. Markus Neff, Rechtsanwalt,\n(in Bezug auf Rekurs 1) Markplatz 4, 9004 St.Gallen\n\nRekurrenten 4 F.___\n(18-3068 bzw. Rekurs 4) vertreten durch Dr. Kurt Steiner und Dr. Ursula Schmid,\nund Rechtsanwälte, Sonnenstrasse 5, 9004 St.Gallen\nRekursgegner 4\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\ngegen\n\nVorinstanz Gemeinderat Z.___ (Beschluss vom 24. April 2018)\nRekursgegner 5 G.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1) vertreten durch Dr. Bettina Deillon, Rechtsanwältin,\nTeufener Strasse 11, 9001 St.Gallen\nRekursgegner 6 H.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegnerin 7 I.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegnerin 8 J.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegnerin 9 K.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 10 L.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 11 M.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegnerin 12 N.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 13 O.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 14 P.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 15 Q.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 16 R.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 17 S.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegnerin 18 T.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 19 U.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 20 AA.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nRekursgegner 21 BB.___\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 2/43\nRekursgegner 22 CC.___,\n(in Bezug auf Rekurs 1)\n\n"}