c) Denn selbst wenn dem Standpunkt des Schuldners gefolgt und der Zahlungsbefehl infolge fehlerhafter Zustellung nicht wie bescheinigt am 29. Juni 2024 in seine Hände gelangt wäre, hat er von dessen Inhalt unbestrittenermassen dennoch Kenntnis erhalten. Es gilt nach Treu und Glauben zu beurteilen, ob und welches Rechtsschutzinteresse er an der erneuten Zustellung haben könnte.